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Fahrzeugschein: Alles wichtige zur Zulassungsbescheinigung Teil I

    Fahrzeugschein

    Der Fahrzeugschein ist neben dem Fahrzeugbrief das wichtigste Dokument für alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland. In diesem Artikel werden wir alle wichtigsten Fragen zum Thema klären.

    Was ist ein Fahrzeugschein?

    Der Fahrzeugschein ist vereinfacht gesagt der Ausweis für ein Kraftfahrzeug. In Deutschland muss jedes Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) besitzen. Diese neuen Namen wurden 2005 eingeführt, um innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches System zu schaffen, welches weniger Sprachbarrieren hat.

    Welche Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I enthalten?

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält wichtige Informationen zum Halter, das sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kennzeichen, Datum der Ausstellung und ein Siegel der ausstellenden Behörde. Überdies sind auf dem Schein eine Reihe technischer Details zum Fahrzeug aufgeführt, dazu gehören Marke, Anzahl der Achsen, Typ, Schlüsselnummern, Hubraum, Länge, Höhe, Sitzplätze, Bereifung, Breite, Anhängelast, Farbe, Gewicht, Nennleistung und Höchstgeschwindigkeit.

    Wie beantrage ich einen Fahrzeugschein?

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 können Sie nur persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Sofern Sie persönlich verhindert sind, kann eine andere Person mithilfe einer Vollmacht für Sie durchführen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

    Welche Unterlagen werden für einen Fahrzeugschein benötigt?

    Bei der Beantragung einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass notwendig. Auch ein Lastschriftmandat wird verlangt, welches als Grundlage für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer herangezogen wird.

    Ohne gültige Versicherung ist die Beantragung ebenfalls nicht möglich, daher benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung anhand einer sogenannten eVB-Nummer. Wenn Sie das Fahrzeug auf ein Unternehmen zulassen, ist zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister und eine Gewerbeanmeldung nötig.

    Sollten Sie das Fahrzeug im Auftrag einer anderen Person zulassen, benötigen Sie auch eine Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers. Bei der Beantragung müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen zeitgleich mit sich führen, ansonsten kann es zu unnötigen Verzögerungen kommen.

    Wann muss die Zulassungsbescheinigung Teil I erneuert werden?

    Sofern Sie den Fahrzeugschein verlieren oder dieser gestohlen wird, sind sie dazu verpflichtet so schnell wie möglich einen neuen zu beantragen. Das Erste ist den Verlust bei der zuständigen Behörde zu melden. Das ist in der Regel die Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Region.

    Wenn der Schein gestohlen wurde, ist es ratsam zusätzlich eine Anzeige zu erstatten. Dies erledigen Sie an einer Polizeidienststelle. Sollten Sie ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 fahren und von der Polizei kontrolliert werden, droht ein Bußgeld. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden, da sie wichtige Informationen zum Halter und technische Informationen des Fahrzeugs enthält.

    Auch im Ausland müssen Sie den Verlust bei einer örtlichen Polizeidienststelle melden. Lassen Sie sich dort eine Bestätigung für den Verlust ausstellen, um bei einer Kontrolle einen entsprechenden Beleg vorweisen zu können. Der Neuantrag kostet zwischen 10 und 50 EUR, in Deutschland gibt es dafür keine bundesweite Regelung.

    Was passiert bei Änderungen am Fahrzeug?

    Als Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen zu lassen. Zu den eintragungspflichtigen Änderungen gehören etwa die Steigerung oder Minderung der Leistung, Änderungen bei der Art des Aufbaus, Anbau von Anhängerkupplungen oder Umschreibung aufgrund einer höheren Abgasnorm. Die Änderungen dürfen nur von einer zugelassenen Prüforganisation durchgeführt und per Gutachten bestätigt werden, bevor die Eintragung erfolgt.

    Beim Verkauf des Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr gültig. Dieser muss vom neuen Halter bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

    Der Brief darf auf keinen Fall mit dem Schein verwechselt werden. Der Schein bestätigt dabei die konkrete Zulassung eines Fahrzeugs und der Brief dient zur Bescheinigung der allgemeinen Zulassung. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist der Ort der Aufbewahrung. Bewahren Sie den Fahrzeugbrief an einem sicheren Ort auf, er hat im Kraftfahrzeug nichts verloren. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird im Fahrzeug aufbewahrt und muss sogar mitgeführt werden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist dieser mit dem Führerschein einem Polizisten vorzulegen. Im Schein ist lediglich der Halter des Fahrzeugs aufgeführt und im Brief der Eigentümer.

    Der wesentlichste Unterschied sind also die Eigentumsverhältnisse. Aus diesem Grund sollten Sie beim Kauf von einem Auto darauf bestehen, den Fahrzeugbrief ausgehändigt zu bekommen. Zwar gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage, aber um juristische Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist es in jedem Fall ratsam direkt darauf zu bestehen. Sie können sonst nicht sicher sein, dass es sich vielleicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.